Notstromversorgung für kritische Infrastruktur: Was das KRITIS-Dachgesetz 2026 von Betreibern fordert

Seit dem 17. März 2026 ist das KRITIS-Dachgesetz in Kraft – und es nennt die Notstromversorgung ausdrücklich als Beispiel für eine Resilienzmaßnahme, die Betreiber kritischer Anlagen ergreifen müssen. Damit ist ein Notstromaggregat für kritische Infrastruktur keine freiwillige Vorsorge mehr, sondern Teil einer dokumentationspflichtigen Rechtspflicht. Dieser Ratgeber zeigt Dir auf Basis von über 18 Jahren Praxiserfahrung, was das Gesetz konkret verlangt, wie Du die richtige Leistungsklasse bestimmst und woran Notstromkonzepte in der Praxis am häufigsten scheitern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtslage: Das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) trat am 17. März 2026 in Kraft und nennt in § 13 die Notstromversorgung explizit als Beispiel für eine Resilienzmaßnahme
  • Betroffene: Elf Sektoren von Energie über Trinkwasser bis öffentliche Verwaltung – Regelschwelle ist ein Versorgungsumfang von 500.000 Personen, die Bundesländer dürfen niedriger ansetzen
  • Fristen: Registrierung beim BBK greift ab dem 17. Juli 2026; danach folgen Risikobewertung und Umsetzung der Maßnahmen mit eigenen Fristen
  • Bußgeld: § 24 KRITISDachG sieht bis zu 1 Mio. € vor – zusätzlich haftet die Geschäftsleitung persönlich für die Umsetzung
  • Krankenhäuser: Nach DIN VDE 0100-710 muss die Sicherheitsstromversorgung binnen 15 Sekunden übernehmen und 24 Stunden tragen, besondere Verbraucher sogar binnen 0,5 Sekunden
  • Autonomie: Das BBK empfiehlt kritischen Einrichtungen eine Durchhaltefähigkeit von mindestens 72 Stunden – kein serienmäßiger Tank schafft das, externe Kraftstofflogistik ist Pflicht
  • Technik: Automatischer Netzausfallstart (AMF/ATS), EU-Stage-V-Motor, Fernüberwachung und regelmäßige Lasttests sind die vier Merkmale, die ein KRITIS-taugliches Aggregat von einem Baustellengerät unterscheiden

Warum Notstrom für kritische Infrastruktur 2026 zur Rechtsfrage wurde

Notstromversorgung für kritische Infrastruktur ist seit März 2026 keine betriebswirtschaftliche Abwägung mehr, sondern eine gesetzlich eingeforderte Resilienzmaßnahme mit Nachweispflicht. Auslöser ist das Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITISDachG), das die EU-Richtlinie 2022/2557 (CER-Richtlinie) in deutsches Recht überführt.

Den politischen Druck dahinter lieferte die Realität. Anfang Januar 2026 führte ein Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz bei Frosttemperaturen zu einem tagelangen Strom- und Heizungsausfall, von dem rund 45.000 Haushalte betroffen waren. Durchtrennte Unterseekabel in der Ostsee, Brandanschläge auf Umspannwerke und gestohlene Bahnstromkabel bilden das Muster, gegen das der Gesetzgeber die Betreiberpflichten geschärft hat.

Für Dich als Betreiber verschiebt das die Perspektive: Es geht nicht mehr darum, ob sich ein Aggregat rechnet, sondern darum, ob Deine Risikobewertung die Entscheidung gegen eine Notstromversorgung im Schadensfall trägt. Genau diese Abwägung musst Du dokumentieren – und im Zweifel gegenüber der Aufsichtsbehörde begründen.

KRITIS-Dachgesetz und NIS2: Wer ist betroffen – und ab wann?

Betroffen sind Betreiber kritischer Anlagen in elf gesetzlich definierten Sektoren, wobei die Regelschwelle bei einem Versorgungsumfang von 500.000 Personen liegt und die Bundesländer für regional bedeutsame Einrichtungen niedrigere Schwellen festlegen dürfen. Damit können auch mittelgroße Stadtwerke, kommunale Wasserversorger oder regionale Kliniken in den Anwendungsbereich fallen.

Wichtig ist die Abgrenzung zu NIS2: Beide Regelwerke gelten parallel, adressieren aber unterschiedliche Gefahren. Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist bereits seit dem 6. Dezember 2025 ohne Übergangsfrist in Kraft und regelt die Cybersicherheit für rund 29.500 Unternehmen aus 18 Sektoren. Das KRITIS-Dachgesetz adressiert dagegen die physische Resilienz – Objektschutz, Krisenmanagement und eben die Aufrechterhaltung des Betriebs bei Ausfall der Versorgung.

Die elf KRITIS-Sektoren im Überblick

Das KRITIS-Dachgesetz fasst erstmals sektorübergreifend zusammen, welche Bereiche als kritische Infrastruktur gelten:

  • Energie – Strom, Gas, Fernwärme, Kraftstoffversorgung
  • Transport und Verkehr – Bahn, Luftfahrt, Häfen, Straßeninfrastruktur
  • Finanz- und Versicherungswesen
  • Gesundheit – Kliniken, Labore, Arzneimittelversorgung
  • Trinkwasser und Abwasser – Wasserwerke, Pumpwerke, Klärwerke
  • Siedlungsabfallentsorgung
  • Informationstechnik und Telekommunikation – Rechenzentren, Funkmasten, Knotenpunkte
  • Ernährung – Lebensmittelproduktion und -logistik
  • Weltraum sowie Öffentliche Verwaltung

Auffällig ist, wie stark diese Liste mit dem Kundenkreis überlappt, den wir bei Kipor.org seit Jahren beliefern: über 160 Kommunen und Behörden, dazu Wasserversorger, Kliniken und kommunale Bauhöfe. Der Bedarf war immer da – neu ist nur, dass er jetzt einen Paragraphen hat.

Schwellenwerte und Fristen

Die Registrierungspflicht bei der gemeinsamen Meldeplattform von BBK und BSI greift ab dem 17. Juli 2026, spätestens jedoch drei Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem eine Anlage als kritisch identifiziert wurde. Daran schließen sich Fristen für die Risikobewertung und die Umsetzung der Resilienzmaßnahmen an. § 12 KRITISDachG verlangt zudem, dass Du Deine Risikoanalyse mindestens alle vier Jahre wiederholst.

Die Compliance-Zeitachse für KRITIS-Betreiber NIS2 (Cyber) und KRITIS-Dachgesetz (physisch) laufen parallel kipor.org Stand: Aug. 2026 06.12.2025 NIS2UmsuCG in Kraft ohne Übergangsfrist 06.03.2026 BSI-Registrierung Frist abgelaufen Pflicht bleibt bestehen 17.03.2026 KRITIS-Dachgesetz in Kraft BGBl. 2026 I Nr. 66 17.07.2026 Registrierung beim BBK greift Plattform BBK / BSI danach Risikobewertung & Umsetzung Resilienzplan nach § 13 § 24 KRITISDachG: Bußgelder bis 1 Mio. € · Geschäftsleitung haftet persönlich für die Umsetzung

Zwei Gesetze, ein Zeitfenster: NIS2 adressiert die Cybersicherheit, das KRITIS-Dachgesetz die physische Resilienz. Beide Pflichten bestehen unabhängig voneinander fort, auch wenn eine Frist verstrichen ist.

Was das KRITIS-Dachgesetz konkret zur Notstromversorgung sagt

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Aggregatgröße vor, sondern nennt die Notstromversorgung ausdrücklich im Beispielkatalog des § 13 – zusammen mit Objektschutz, Zutrittskontrollen, Krisenmanagementverfahren, Personalschulungen und alternativen Lieferketten. Damit ist sie zwar keine starre Pflicht für jeden Betreiber, aber eine vom Gesetzgeber benannte Referenzmaßnahme, gegen die Du Dich nur mit einer belastbaren Begründung entscheiden kannst.

Die Systematik ist zweistufig aufgebaut. § 13 Absatz 1 formuliert die Ziele: Vorfälle möglichst verhindern, Anlagen physisch schützen, auf Störungen wirksam reagieren, negative Auswirkungen begrenzen und die kritische Dienstleistung zügig wiederherstellen. Der Beispielkatalog konkretisiert dann, mit welchen Maßnahmen sich diese Ziele erreichen lassen.

Entscheidend ist der Verhältnismäßigkeitsmaßstab: Eine Maßnahme gilt als verhältnismäßig, wenn der Aufwand zur Verhinderung oder Begrenzung eines Ausfalls in einem angemessenen Verhältnis zu dessen Folgen steht. Für ein Wasserwerk, dessen Ausfall 200.000 Menschen ohne Trinkwasser lässt, fällt diese Abwägung anders aus als für einen Verwaltungsstandort. Wichtig aus Betreibersicht: Dokumentiere die Abwägung – sie ist im Schadensfall Dein wichtigster Nachweis.

„Der teuerste Fehler, den wir bei Behörden und Versorgern immer wieder sehen: Es wird ein Aggregat beschafft, ordentlich angeschlossen – und dann fünf Jahre lang nur im Leerlauf laufen gelassen. Ein Probelauf ohne Last beweist gar nichts. Im Ernstfall scheitert es fast nie am Motor, sondern am gealterten Diesel, an der leeren Starterbatterie oder an einer Umschaltung, die nie unter realer Last geprüft wurde."

– Alexander Harlinghausen, Geschäftsführer Kipor.org GmbH, 18+ Jahre Erfahrung im Bereich Stromerzeuger

Sektor-Normen: Wo Notstrom längst verbindlich geregelt ist

In mehreren KRITIS-Sektoren gab es schon vor dem Dachgesetz harte technische Vorgaben zur Notstromversorgung – allen voran im Gesundheitswesen, wo die DIN VDE 0100-710 exakte Umschaltzeiten und Betriebsdauern festlegt. Das Dachgesetz ersetzt diese Normen nicht, sondern legt sich als sektorübergreifende Resilienzpflicht darüber.

Für Krankenhäuser gilt: Fällt die Spannung an der Hauptverteilung länger als 0,5 Sekunden auf unter 90 % der Netznennspannung, muss selbsttätig auf die Sicherheitsstromversorgung umgeschaltet werden. Die Einrichtungen für Sicherheitszwecke müssen binnen 15 Sekunden versorgt sein, und zwar für eine Dauer von 24 Stunden. Eine Verkürzung auf drei Stunden ist nur zulässig, wenn Behandlungen gefahrlos beendet und das Haus sicher evakuiert werden kann. Für besonders kritische Verbraucher – etwa in OP-Sälen und auf Intensivstationen – gilt eine maximale Unterbrechungszeit von 0,5 Sekunden, die nur eine batteriegestützte USV einhalten kann.

Bereich Regelwerk Kernanforderung
Medizinisch genutzte Bereiche DIN VDE 0100-710 Umschaltung ≤ 15 s, Versorgung 24 h; Gruppe-2-Verbraucher ≤ 0,5 s über USV
Einrichtungen für Sicherheitszwecke DIN VDE 0100-560 Auswahl und Errichtung der Stromquellen für Sicherheitszwecke
Stromerzeugungsaggregate allgemein DIN VDE 0100-551 Errichten und Betreiben von Niederspannungs-Stromerzeugern
Feuerwehr, THW, Katastrophenschutz DIN 14684 / DIN 14679 Dreistufiger IT/TN-Schalter, Isolationsüberwachung, Batterieladegerät
Einspeisung ins Netz des Betreibers VDE-AR-N 4105 Rückspeiseschutz, Anmeldung beim Netzbetreiber, Ausführung durch Fachbetrieb
Alle kritischen Anlagen (ab 2026) § 13 KRITISDachG Notstromversorgung als dokumentierte Resilienzmaßnahme im Resilienzplan

Die Prüffristen sind ebenfalls geregelt: Nach DIN VDE 0100-710 soll die Funktion der Sicherheits- beziehungsweise Ersatzstromversorgung monatlich geprüft werden, weitere Prüfungen liegen je nach Prüfgegenstand zwischen 6 und 36 Monaten. Mehr zu Prüfintervallen und Wartungsroutinen findest Du in unserem Wartungs-Guide für Stromerzeuger.

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  • Leistung: 14 kW Dauer- / 15,5 kW Maximalleistung bei 230 V und 400 V – deckt Steuerungstechnik, Pumpen und IT ab
  • Stromqualität: Klirrfaktor THD ≤ 3 % durch Inverter-Technik – sicher für SPS, Messtechnik und Serverhardware
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Leistung und Autonomie richtig berechnen

Die richtige Aggregatgröße ergibt sich aus der Summe der tatsächlich abzusichernden Verbraucher plus Reserve für Anlaufströme – nicht aus dem Hausanschlusswert und nicht aus dem historischen Spitzenverbrauch. In der Praxis führen beide Abkürzungen zu deutlich überdimensionierten und damit unnötig teuren Anlagen.

Lastermittlung statt Hausanschlusswert

Der belastbare Weg führt über eine dreistufige Lastliste. Erstens: Welche Verbraucher müssen weiterlaufen, damit die kritische Dienstleistung erhalten bleibt? Zweitens: Welche Anlaufströme treten dabei auf? Drittens: Welche Verbraucher können bewusst abgeworfen werden?

Ein realistisches Rechenbeispiel für ein kommunales Wasserwerk mittlerer Größe:

  • Förderpumpen (2 × 15 kW): 30 kW Dauerlast, Anlaufstrom bis zum Vierfachen ohne Sanftanlauf
  • Aufbereitung und Dosiertechnik: 8 kW
  • Steuerungs- und Fernwirktechnik: 3 kW – der Verbraucher mit den höchsten Anforderungen an die Stromqualität
  • Beleuchtung, Heizung, Nebenverbraucher: 5 kW
  • Summe Dauerlast: 46 kW – mit 30 % Reserve für Anlaufströme ergibt sich ein Bedarf von rund 60 kW, also etwa 75 kVA bei cos φ 0,8

Pro-Tipp vom Experten: Rechne den Leistungsbedarf immer in kVA, nicht in kW. Aggregate werden in Scheinleistung (kVA) angegeben, Verbraucher meist in Wirkleistung (kW). Der Umrechnungsfaktor ist der Leistungsfaktor cos φ, bei Aggregaten üblicherweise 0,8. Konkret: Ein 61-kVA-Aggregat liefert 48 kW Wirkleistung, nicht 61 kW. Wer diesen Faktor überspringt, plant systematisch 20 % zu knapp – ein Fehler, der uns bei Ausschreibungsunterlagen regelmäßig begegnet.

Leistungsklassen nach Einrichtungstyp kipor.org KLEINE STANDORTE 10 – 20 kVA Einzelgebäude, Teilversorgung • Pumpwerke & Hebeanlagen • Funkmasten & Knotenpunkte • Bürgerämter, Bauhöfe • Arzt- & Dialysepraxen Typisch: mobil oder ATS-Anlage MITTLERE ANLAGEN 45 – 170 kVA Standortversorgung • Wasserwerke, Klärwerke • Klinik-Teilversorgung • Rechenzentren, Stadtwerke • Feuerwehr & THW-Stützpunkte Typisch: stationäre NEA mit AMF GROSSANLAGEN ab 250 kVA Vollversorgung, Redundanz • Großkliniken & Zentralen • Verkehrsknoten, Flughäfen • Industrielle KRITIS-Anlagen • Große Rechenzentren Typisch: Parallelbetrieb + USV

Die FME SimpleGen-Linie deckt den Bereich von 20 bis 2.750 kVA ab und lässt sich in allen drei Klassen als Standardausführung oder nach individueller Spezifikation konfigurieren.

Die 72-Stunden-Frage: Warum kein Tank reicht

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt kritischen Einrichtungen eine Durchhaltefähigkeit von mindestens 72 Stunden – und genau an dieser Zahl scheitert praktisch jeder serienmäßige Tank. Die Rechnung ist ernüchternd unkompliziert: Ein 61-kVA-Aggregat verbraucht bei 75 % Last rund 12 Liter Diesel pro Stunde. Für 72 Stunden ergibt das etwa 864 Liter – das Sechsfache eines serienmäßigen 140-Liter-Tanks.

Serienmäßiges Tankvolumen im Vergleich Angaben in Litern, Standardausführung ohne Zusatztank kipor.org FME 15000iD 19 kVA 40 L FME SimpleGen B45 45 kVA 120 L FME SimpleGen Y61 S5 61 kVA · BOS 140 L FME SimpleGen B170 170 kVA 410 L 72 Stunden bei 61 kVA und 75 % Last ≈ 864 Liter → Zusatztank oder Betankungsvertrag zwingend erforderlich

Tankvolumen ist kein Ausstattungsdetail, sondern die eigentliche Grenze der Autonomie. Wer 72 Stunden absichern will, braucht einen Zusatztank, eine automatische Betankungsschnittstelle oder einen vertraglich gesicherten Lieferanten – idealerweise alle drei.

Praktisch bedeutet das: Plane die Kraftstofflogistik im selben Schritt wie das Aggregat. Ein doppelwandiger Zusatztank, eine externe Befüllschnittstelle und ein Rahmenvertrag mit einem Kraftstofflieferanten gehören genauso in den Resilienzplan wie das Gerät selbst. Beachte dabei auch, dass Diesel altert – ohne Umwälzung oder Additivierung ist gelagerter Kraftstoff nach etwa 12 Monaten kritisch zu bewerten.

🏭 STATIONÄRE NETZERSATZANLAGE FÜR MITTLERE KRITIS-STANDORTE
FME SimpleGen B45 Netzersatzanlage 45 kVA mit Baudouin-Dieselmotor

FME SimpleGen B45 – Netzersatzanlage 45 kVA

  • Leistung: 45 kVA Nennleistung – 12 kW je Phase bei 230 V, 36 kW dreiphasig bei 400 V
  • Antrieb: Baudouin-Dieselmotor mit 2.300 cm³ – ausgelegt auf kritischen Dauerbetrieb
  • Autonomie: 120-Liter-Tank serienmäßig, doppelt so viel wie die Modelle B20 bis B35; Zusatztanks auf Anfrage
  • Optional: automatische Netzausfallerkennung mit Sofortstart, GSM-Fernüberwachung, BMS-Anbindung, Schallschutzhaube
  • Preis: 9.429,95 € in der Standardausführung – Lieferzeit 2–3 Wochen, ca. 810 kg
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Stationär oder mobil? Die zwei Architekturen der KRITIS-Absicherung

Eine stationäre Netzersatzanlage mit automatischer Umschaltung sichert einen festen Standort dauerhaft ab, während ein mobiles Aggregat als flexible Reserve mehrere Standorte oder Ausfallszenarien abdecken kann – die meisten belastbaren KRITIS-Konzepte kombinieren beides.

Die stationäre Netzersatzanlage (NEA) ist die Standardlösung überall dort, wo die kritische Dienstleistung an einen Ort gebunden ist: Wasserwerk, Klinik, Rechenzentrum, Klärwerk. Sie überwacht das Netz permanent, startet bei Ausfall selbsttätig und übernimmt die Last über einen automatischen Netzumschalter (ATS) – je nach Auslegung in 5 bis 15 Sekunden. Kommt das Netz zurück, synchronisiert die Anlage, schaltet zurück und kühlt kontrolliert ab. Die Grundlagen dazu erklären wir ausführlich im Beitrag Was ist eine Netzersatzanlage?.

Die mobile Reserve ergänzt dieses Konzept an drei Stellen. Sie überbrückt Wartungs- und Revisionsfenster der stationären Anlage, versorgt Standorte ohne eigene NEA und dient als zweite Ebene, wenn die Hauptanlage selbst ausfällt. Für Feuerwehren, THW-Fachgruppen und kommunale Bauhöfe ist sie oft sogar die primäre Lösung, weil der Einsatzort wechselt.

⚠️ Sicherheitshinweis: Die Einspeisung eines Aggregats in ein Gebäudenetz darf ausschließlich durch einen konzessionierten Elektrofachbetrieb nach VDE-AR-N 4105 erfolgen. Ohne korrekten Rückspeiseschutz besteht Lebensgefahr für Mitarbeiter des Netzbetreibers, die an einem vermeintlich spannungsfreien Netz arbeiten. Die Anlage ist beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Improvisierte Einspeisungen über Steckdosen sind in jedem Fall unzulässig – unabhängig von der Aggregatgröße.

🚒 BOS-AGGREGAT NACH DIN 14684 – KATASTROPHENSCHUTZ & KOMMUNEN
FME SimpleGen Y61 S5 BOS-Stromerzeuger 61 kVA nach DIN 14684 für Feuerwehr und THW

FME SimpleGen Y61 S5 – BOS-Aggregat mit 61 kVA

  • Normgerecht: dreistufiger IT/TN-Schalter (EIN-0-AUS) mit zweistufiger Isolationsüberwachung nach DIN 14684
  • Leistung: 61 kVA Standby / 55 kVA Dauerleistung – 48 kW bei 400/230 V, Nennstrom 79,4 A
  • Abgasnorm: YTO-Stage-V-Motor mit Common-Rail und Abgasnachbehandlung aus SCR, DOC und DPF
  • Prüfbarkeit: integrierte 12-kW-Lastbank für Funktions- und Lasttests ohne externes Equipment
  • Preis: 36.499,00 € – ≤ 68 dB(A) in 7 m, deutsche Klartext-HMI, Wassermantel-Vorwärmung für Winterlagen
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Sieben technische Auswahlkriterien für KRITIS-Aggregate

Ein KRITIS-taugliches Aggregat unterscheidet sich von einem Baustellengerät vor allem durch Automatisierung, Prüfbarkeit und Fernüberwachung – nicht durch die reine Leistung. Diese sieben Kriterien solltest Du in jeder Ausschreibung abfragen:

  • Automatischer Netzausfallstart (AMF/ATS): Die Steuerung überwacht das Netz und startet selbsttätig. Ohne diese Funktion hängt die Verfügbarkeit an einem Menschen vor Ort – nachts, am Wochenende, im Urlaub.
  • Abgasnorm EU Stage V: Bei Neuanschaffungen der aktuelle Stand mit Common-Rail-Einspritzung und Abgasnachbehandlung (SCR, DOC, DPF). Relevant für Genehmigungsfähigkeit an sensiblen Standorten.
  • Integrierte Lastbank: Ermöglicht Lasttests ohne externes Equipment. Der Y61 S5 bringt dafür 12 kW Dummy-Last mit – ein Merkmal, das den entscheidenden Unterschied zwischen dokumentiertem und behauptetem Probelauf macht.
  • Fernüberwachung: Anbindung an Gebäudeleittechnik (BMS) oder GSM-Monitoring über Schnittstellen wie RS485 oder CAN/J1939. Meldet Störungen, bevor sie im Ernstfall auffallen.
  • Motorvorwärmung: Eine Wassermantel-Vorwärmung hält den Motor startbereit und sorgt für die richtige Ölviskosität – entscheidend bei Winterlagen, in denen Stromausfälle statistisch am häufigsten auftreten.
  • Stromqualität: Für Steuerungs-, Mess- und IT-Technik zählt der Klirrfaktor. Inverter-Aggregate erreichen THD ≤ 3 %, klassische AVR-Synchrongeneratoren liegen darüber.
  • Doppelwandiger Tank mit Leckagesensor: Bei stationärer Aufstellung meist ohnehin gefordert, schützt vor Boden- und Gewässerkontamination und vereinfacht die wasserrechtliche Genehmigung.

Zur Kraftstofffrage: Diesel bleibt für Notstromanwendungen die erste Wahl, weil er hohe Energiedichte mit langer Lagerfähigkeit verbindet. HVO100 als paraffinischer Ersatzkraftstoff ist bei mehreren FME-Modellen freigegeben und reduziert die CO₂-Bilanz erheblich. Eine ausführliche Gegenüberstellung der Kraftstoffarten findest Du in unserem Diesel-Stromerzeuger-Kaufratgeber.

Dauerbetrieb und Leistungsklassen: Was 20, 45 oder 170 kVA praktisch bedeuten

Ein Notstromaggregat für den Dauerbetrieb muss dauerhaft rund 10 bis 20 Prozent unterhalb seiner Spitzenleistung arbeiten – wer die Standby-Angabe aus dem Datenblatt als Betriebswert einplant, überlastet das Aggregat im ersten längeren Einsatz. Diese Unterscheidung ist bei KRITIS-Anwendungen besonders wichtig, weil hier gerade nicht der kurze Testlauf zählt, sondern der Betrieb über Stunden oder Tage.

Standby, Prime, Dauerbetrieb: Drei Leistungsangaben, drei Bedeutungen

Hersteller geben je nach Betriebsart unterschiedliche Werte an, und die Differenz ist erheblich:

  • Standby (ESP): Maximale Leistung bei Netzausfall, begrenzte Stundenzahl pro Jahr, keine Überlastreserve. Beim Y61 S5 sind das 61 kVA.
  • Prime (PRP): Dauerleistung bei variabler Last ohne Laufzeitbegrenzung – typischerweise rund 10 % unter Standby. Beim Y61 S5 sind das 55 kVA, also 44 kW Wirkleistung.
  • Continuous (COP): Konstante Dauerlast über unbegrenzte Zeit, nochmals niedriger. Relevant bei Inselbetrieb ohne Netzanschluss, etwa an abgesetzten Pumpstationen.

Für die KRITIS-Auslegung heißt das: Rechne mit dem Prime-Wert, nicht mit Standby. Ein Aggregat, das im Datenblatt 61 kVA trägt, deckt im mehrtägigen Ernstfall 44 kW Wirkleistung ab – das sind 28 % weniger, als die große Zahl auf dem Typenschild suggeriert.

Pro-Tipp vom Experten: Der Dauerbetrieb hat eine zweite Untergrenze, die viele übersehen: Dieselmotoren sollten dauerhaft nicht unter 30 % Last laufen. Darunter erreicht der Motor seine Betriebstemperatur nicht, unverbrannter Kraftstoff gelangt ins Öl und die Nassverrußung setzt ein – bei uns in der Werkstatt der häufigste Grund für Leistungsverlust an Notstromanlagen. Ein zu groß dimensioniertes Aggregat ist deshalb nicht nur teurer, sondern technisch schlechter als ein passend ausgelegtes.

Leistungsklassen von 10 bis 170 kVA im Überblick

Die Umrechnung von Scheinleistung (kVA) in Wirkleistung (kW) erfolgt über den Leistungsfaktor cos φ, bei Aggregaten üblicherweise 0,8. Diese Tabelle zeigt, welche Klasse welchen Bedarf realistisch abdeckt:

Leistungsklasse Wirkleistung (cos φ 0,8) Dauerbetrieb realistisch Typischer KRITIS-Einsatz
10–20 kVA 8–16 kW 7–14 kW Pumpwerk, Funkmast, Leitwarte, Bürgeramt
20–45 kVA 16–36 kW 14–32 kW Kleines Wasserwerk, Bauhof, Feuerwehrgerätehaus
45–60 kVA 36–48 kW 32–44 kW Klärwerk, Pflegeeinrichtung, mobiler KatS-Einsatz
60–170 kVA 48–136 kW 44–122 kW Klinik-Teilversorgung, Rechenzentrum, Stadtwerke
ab 250 kVA ab 200 kW ab 180 kW Großklinik, Verkehrsknoten, Industrie-KRITIS

Bei den kleineren Klassen bis etwa 20 kVA lohnt der Blick auf Diesel-Inverter: Sie liefern eine deutlich sauberere Sinuswelle als klassische AVR-Synchrongeneratoren und laufen im Teillastbereich sparsamer. Ab etwa 45 kVA dominieren dagegen Synchrongeneratoren mit AVR, weil sie höhere Kurzschlussströme für die selektive Absicherung liefern – ein Punkt, der bei Gebäudeeinspeisung schutztechnisch relevant wird. Einen Überblick über alle verfügbaren Klassen findest Du in unserer Auswahl an Notstromaggregaten mit ATS.

🏥 GROSSANLAGE FÜR KLINIKEN, STADTWERKE & RECHENZENTREN
FME SimpleGen B170 Netzersatzanlage 170 kVA für Kliniken und Rechenzentren

FME SimpleGen B170 – Netzersatzanlage 170 kVA

  • Leistung: 170 kVA – 45,33 kW je Phase bei 230 V, 136 kW dreiphasig bei 400 V
  • Antrieb: Baudouin-Dieselmotor mit 6.750 cm³ für anspruchsvolle stationäre Dauerlast
  • Autonomie: 410-Liter-Tank serienmäßig – der größte Vorrat in dieser Auswahl
  • Einsatzprofil: entwickelt für Kliniken, Wasserversorgung, Rechenzentren, Verkehrsknoten und Katastrophenschutz
  • Preis: 21.799,95 € – ca. 2.000 kg, Abmessungen 3.360 × 1.160 × 1.980 mm, Lieferzeit 2–3 Wochen
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Unsere Empfehlungen: Vier Leistungsklassen im Vergleich

Nach über 18 Jahren in der Beratung von Kommunen, Versorgern und Behörden decken diese vier Modelle den Bedarf ab, der in KRITIS-Projekten am häufigsten auftritt – vom sensiblen Kleinstandort bis zur Standort-Vollversorgung. Die Vergleichstabelle zeigt die entscheidenden Unterschiede:

Eigenschaft FME 15000iD SimpleGen B45 SimpleGen Y61 S5 SimpleGen B170
Ideal für Leitwarte, Funkmast Pumpwerk, Bauhof Feuerwehr, THW, KatS Klinik, Rechenzentrum
Leistung 19 kVA / 14 kW Dauer 45 kVA / 36 kW 61 kVA / 55 kVA Prime 170 kVA / 136 kW
Bauart Diesel-Inverter Stationäre NEA Mobile BOS-NEA Stationäre NEA
Motor 3-Zyl. wassergekühlt Baudouin 2.300 cm³ YTO Stage V, SCR/DPF Baudouin 6.750 cm³
Tank 40 L 120 L 140 L doppelwandig 410 L
Stromqualität THD ≤ 3 % Synchron (AVR) Leroy Somer AREP Synchron (AVR)
Lautstärke 62 dB(A) Leerlauf Schallschutz optional ≤ 68 dB(A) in 7 m Schallschutz optional
Gewicht 350 kg ca. 810 kg ca. 2.280 kg ca. 2.000 kg
Preis 6.199,95 € 9.429,95 € 36.499,00 € 21.799,95 €
Zum Produkt 15000iD → B45 → Y61 S5 → B170 →

Wann diese Geräte nicht die richtige Wahl sind: Für Verbraucher, die eine Unterbrechung von 0,5 Sekunden nicht überstehen – OP-Säle, Intensivstationen, kritische Serverlasten – reicht kein Verbrennungsaggregat allein. Hier ist eine batteriegestützte USV vorgeschaltet zwingend, das Aggregat übernimmt erst danach die Langzeitversorgung. Und oberhalb von 250 kVA arbeiten wir grundsätzlich mit individueller Projektierung statt mit Katalogware: Die FME SimpleGen-Linie reicht bis 2.750 kVA und wird in dieser Größenordnung auf Deine Spezifikation konfiguriert.

Die häufigsten Fehler in der KRITIS-Notstromplanung

Notstromkonzepte scheitern im Ernstfall selten an der Technik, sondern fast immer an Betriebsprozessen – an ungetesteten Umschaltungen, gealtertem Kraftstoff und fehlender Zuständigkeit. Diese fünf Muster begegnen uns in der Praxis am häufigsten:

  • Probelauf ohne Last: Ein Aggregat, das monatlich zehn Minuten im Leerlauf läuft, sagt nichts über die Belastbarkeit unter realer Last aus. Dieselmotoren im dauerhaften Leerlaufbetrieb neigen zudem zur Nassverrußung. Nutze eine Lastbank oder eine echte Lastprüfung.
  • Kraftstoff wird vergessen: Der Tank ist voll, aber der Diesel ist drei Jahre alt. Ohne Umwälzung, Additivierung oder Austausch ist die Startfähigkeit nicht gesichert.
  • Dimensionierung nach Hausanschlusswert: Führt regelmäßig zu 100 % überdimensionierten Anlagen, die im Teillastbetrieb ineffizient laufen und unnötig Investitionsbudget binden.
  • Keine Zuständigkeit definiert: Wer startet manuell, wenn die Automatik ausfällt? Wer ordert Kraftstoff nach 40 Stunden? Diese Fragen gehören in den Resilienzplan, nicht in den Ernstfall.
  • Ersatzteilversorgung nicht geklärt: Bei einer Anlage mit 20 Jahren Nutzungsdauer ist die Frage nach Ersatzteilen und Serviceverfügbarkeit wichtiger als der Anschaffungspreis. Bei Kipor.org halten wir Ersatzteile ab Baujahr 2007 vor.

Pro-Tipp vom Experten: Dokumentiere jeden Lasttest mit Datum, Laufzeit, aufgebrachter Last und Umschaltzeit – am besten mit Foto des Betriebsstundenzählers. Diese Nachweise sind exakt das, was eine Aufsichtsbehörde bei der Prüfung Deiner Resilienzmaßnahmen sehen will. Ein Aggregat ohne Prüfprotokoll ist im Sinne des KRITIS-Dachgesetzes eine unbelegte Behauptung, keine dokumentierte Maßnahme.

Ergänzend lohnt sich der Blick auf Hybridansätze: Batteriespeicher in Kombination mit Photovoltaik überbrücken die Sekunden bis zum Aggregatstart geräuschlos, kappen Lastspitzen im Normalbetrieb und verlängern im Notfall die Autonomie, indem sie Grundlasten übernehmen. Für Standorte mit hohen Anforderungen an die Umschaltzeit ist diese Kombination oft wirtschaftlicher als ein zweites Aggregat.


Häufige Fragen zur KRITIS-Notstromversorgung

Schreibt das KRITIS-Dachgesetz eine Notstromversorgung zwingend vor?

Nicht als starre Pflicht, aber als ausdrücklich genanntes Beispiel für eine Resilienzmaßnahme in § 13 KRITISDachG. Ob sie für Deine Anlage erforderlich ist, ergibt sich aus der Risikobewertung und dem Verhältnismäßigkeitsmaßstab. Entscheidend ist, dass Du diese Abwägung dokumentierst und gegenüber der Aufsichtsbehörde begründen kannst.

Wer muss sich beim BBK registrieren – und bis wann?

Betreiber kritischer Anlagen in den elf definierten Sektoren müssen sich spätestens drei Monate nach ihrer Identifikation als kritische Anlage registrieren, frühestens jedoch ab dem 17. Juli 2026. Die Registrierung läuft über die gemeinsame Plattform von BBK und BSI. § 24 KRITISDachG sieht bei Verstößen Bußgelder bis zu einer Million Euro vor.

Wie viele Stunden Autonomie braucht eine kritische Anlage?

Das BBK empfiehlt kritischen Einrichtungen mindestens 72 Stunden Durchhaltefähigkeit. Krankenhäuser müssen nach DIN VDE 0100-710 mindestens 24 Stunden sicherstellen. Kein serienmäßiger Tank erreicht 72 Stunden: Ein 61-kVA-Aggregat verbraucht dafür etwa 864 Liter Diesel. Zusatztank oder Betankungsvertrag sind deshalb unverzichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen NIS2 und dem KRITIS-Dachgesetz?

NIS2 regelt die Cybersicherheit und ist seit dem 6. Dezember 2025 ohne Übergangsfrist in Kraft. Das KRITIS-Dachgesetz adressiert seit dem 17. März 2026 die physische Resilienz – Objektschutz, Krisenmanagement und Notstromversorgung. Beide Regelwerke gelten parallel und unabhängig voneinander, viele Betreiber fallen unter beide.

Reicht ein mobiles Aggregat als Notstromlösung für KRITIS?

Für ortsgebundene kritische Dienstleistungen wie Trinkwasserförderung oder Klinikbetrieb ist eine stationäre Netzersatzanlage mit automatischer Umschaltung der Standard. Mobile Aggregate eignen sich als zweite Ebene: für Revisionsfenster, Standorte ohne eigene Anlage und wechselnde Einsatzorte bei Feuerwehr, THW und Katastrophenschutz.

Wie oft muss eine Netzersatzanlage geprüft werden?

Nach DIN VDE 0100-710 soll die Funktion der Sicherheits- beziehungsweise Ersatzstromversorgung monatlich geprüft werden. Weitere Prüfungen liegen je nach Prüfgegenstand zwischen 6 und 36 Monaten. Entscheidend ist, dass mindestens ein Teil der Prüfungen unter realer Last erfolgt – ein Leerlauftest hat keine Aussagekraft über die Belastbarkeit.

Kann ein Notstromaggregat im Dauerbetrieb laufen?

Ja, sofern Du den Prime-Wert statt der Standby-Leistung zugrunde legst – er liegt rund 10 Prozent darunter. Ebenso wichtig ist die Untergrenze: Dieselmotoren sollten dauerhaft nicht unter 30 Prozent Last laufen, sonst drohen Nassverrußung und Leistungsverlust. Wartungsintervalle richten sich dabei nach Betriebsstunden, nicht nach Kalenderzeit.

Was kostet eine Netzersatzanlage für kritische Infrastruktur?

Die Spanne ist groß: Ein 45-kVA-Aggregat in Standardausführung liegt bei 9.429,95 €, eine 170-kVA-Anlage bei 21.799,95 €. Ein voll ausgestattetes BOS-Aggregat nach DIN 14684 kostet 36.499,00 €. Hinzu kommen Elektroinstallation, Fundament, Zusatztank und Wartungsvertrag – kalkuliere diese Posten von Anfang an mit.


Notstrom ist keine Anschaffung, sondern ein Betriebsprozess

Mit dem KRITIS-Dachgesetz hat die Notstromversorgung für kritische Infrastruktur 2026 den Status einer dokumentationspflichtigen Resilienzmaßnahme erhalten. Das verändert weniger die Technik als die Beweislast: Nicht das Vorhandensein eines Aggregats zählt, sondern der belegbare Nachweis, dass es im Ernstfall die kritische Dienstleistung trägt – geprüft unter Last, versorgt mit frischem Kraftstoff, mit klar zugewiesenen Zuständigkeiten.

Für die Praxis heißt das: Plane in drei Schritten. Erstens die Lastliste der wirklich kritischen Verbraucher, zweitens die Autonomie inklusive Kraftstofflogistik, drittens den Prüf- und Wartungsprozess mit Protokoll. Die Aggregatgröße ergibt sich aus Schritt eins – für die meisten kommunalen und mittelständischen KRITIS-Standorte liegt sie zwischen 45 und 170 kVA, abgedeckt durch den SimpleGen B45 und den SimpleGen B170.

Wir haben seit 2007 über 160 Kommunen und Behörden beliefert und begleiten Ausschreibungen mit technischer Dokumentation, Vor-Ort-Inbetriebnahme, Wartungsverträgen und periodischen Lastbanktests. Wenn Du Deinen Bedarf ermitteln oder eine bestehende Anlage bewerten lassen willst: Schau Dir unsere Netzersatzanlagen von 20 bis 2.750 kVA an oder nimm direkt Kontakt zu uns auf – wir dimensionieren die passende Lösung und liefern die Unterlagen, die Dein Elektrofachbetrieb und Deine Aufsichtsbehörde brauchen.

Alexander Harlinghausen - Geschäftsführer Kipor.org GmbH

Alexander Harlinghausen

Geschäftsführer, Kipor.org GmbH

Alexander leitet die Kipor.org GmbH mit Sitz in Versmold und bringt über 18 Jahre Erfahrung in Entwicklung, Vertrieb und Beratung rund um Stromerzeuger mit. Seit 2007 betreut er mit seinem Team Privatkunden, Handwerker und Unternehmen bei der Wahl des richtigen Generators – von der kompakten Camping-Lösung bis zur industriellen Netzersatzanlage. In der hauseigenen Werkstatt werden alle Geräte geprüft, gewartet und bei Bedarf repariert. Alexander legt Wert auf ehrliche, praxisnahe Beratung und langfristige Ersatzteilversorgung – bei Kipor.org werden Ersatzteile ab Baujahr 2007 vorgehalten.

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